Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen, zum persönlichen Beratungsgespräch oder zur Mitgliedschaft? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Antworten erscheinen, wenn Sie auf das Plus-Zeichen klicken.

Unsere Leistungen für Sie

  • Das ganze Jahr über sind wir für Sie da – ohne Zusatzkosten.
  • Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Wir stellen alle Anträge auf Steuerermäßigungen für Sie.
  • Wir berechnen Ihre Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
  • Im Zweifel legen wir Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Im Streitfall reichen wir für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein.

Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.

Wie kann ich Mitglied bei Spree & Havel werden?

Auf Mitgliedschaft klicken, Termin vereinbaren oder direkt bei uns in der Zentrale anrufen – wir vermitteln Sie gerne zu der für Sie geeignetsten Beratungsstellenleitung.

Kann jeder Mitglied bei Spree & Havel werden?

Wir beraten die meisten Angestellten und Rentner/-innen.

Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 Nr. 11 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartnern).

Auch bei zusätzlichen Einnahmen aus:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sind wir der geeignete Dienstleister für Sie – sofern diese Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieben, umsatzsteuerpflichtigen Einkünften sowie Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft dürfen wir Sie leider nicht beraten.

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach den persönlichen Jahreseinnahmen gestaffelt. Dafür stehen Ihnen unsere Berater/-innen das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr. Hier finden Sie unsere Beitragstabelle.

Wie läuft ein Beratungsgespräch?

In einem ersten Gespräch geht es vor allem darum, ob wir Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis beraten dürfen, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag sein wird, und natürlich, ob Sie sich mit Ihrem Berater oder Beraterin wohl fühlen.

Im Anschluss wird die Beitrittserklärung ausgefüllt, unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet. Nun kann es losgehen: Ihr Berater oder Beraterin geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Beruf, Altersvorsorge, Familienstand, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihr Berater oder Beraterin Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.

Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihr Berater oder Beraterin Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.

Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen, denn nur so kann Ihr Berater oder Beraterin Ihre Steuervorteile exakt berechnen.

Hier finden Sie eine Checkliste, bringen Sie gerne zum ersten Gespräch bereits vorhandene Unterlagen und Informationen mit.

Meine Einkommensverhältnisse haben sich geändert - was tun?

Sie sind jetzt selbstständig oder betreiben eine Photovoltaikanlage? Sie bekommen ab sofort eine Aufwandsentschädigung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder haben Einnahmen aus Vermietung? Melden Sie sich bei Ihrem Berater oder Beraterin und besprechen Sie, was von Ihnen benötigt wird.

Kündigung: Wie beende ich die Mitgliedschaft?

Kündigen können Sie Ihre Mitgliedschaft immer zum Jahresende. Bitte beachten Sie, dass dafür Ihre Kündigung in Textform bis zum 30. September bei uns eingegangen sein muss. Kündigungen, die nach dem 30. September bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft bei uns beenden? Das bedauern wir sehr, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular für Ihre Kündigung.

Adresse

Spree & Havel e.V. 
Steegerstr. 71 
13359 Berlin

Kontakt

Tel.: 030 / 49779212
Fax: 030 / 494 84 33
E-Mail: info@spreehavel.de